Meine Photovoltaikanlage ist fertigerstellt am 1.September 2010

Nach einer langen Planungszeit war es jetzt soweit, die Photovoltaikanlage ist am Netz und erzeugt eifrig Strom.

Bereits im Planungszeitpunkt zeigten sich unerwartet Schwierigkeiten:
Die Dachfläche ist in den Wintermonaten, im Gegensatz zu den nebenliegenden Häusern, durch die auf den Nachbargrundstücken befindlichen Bäume nur um die Mittagszeit unbeschattet.

Beschattungskurve
Das Flachdach darf nicht durchbohrt werden und erfordert eine spezielle Aufständerung. Die bestehende Blitzschutzanlage ist, für die die Dachhaut überragenden Module, unzureichend und muss saniert werden. Die vorhandene Erdungsanlage und die technische Ausrüstung des Zählerkastens ist bei einem mehr als 30 Jahre altem Haus technisch veraltet und muss auf den neuesten Stand gebracht werden.

So waren spannungsführende Anlagenteile nicht gegen zufällige Berührung geschützt, der Zähler war ohne eigenes Zählerbrett auf einer Holztafel montiert, es fehlte ein vorschriftsmäßiger Potentialausgleich und Überspannungsschutzeinrichtungen.

Zählerkasten_alt Zählerkasten_neu

 

Hier ist der Unterschied zwischen dem altem und dem neuen Zählerkasten deutlich zu sehen. Jetzt ist ein neuer digitaler Zweirichtungszähler installiert.

Da die Photovoltaikmodule die bestehende Flachdachoberfläche nunmehr überragen musste auf Grund neuer Vorschriften die alte, bereits verrostete Blitzschutzanlage komplett erneuert werden.
Weiters musste eine neue Erdungsanlage errichtet werden, da die vorhandene Anlage nicht vorschriftsgemäss war.
Diese Maßnahmen stellen auch eine erhebliche Verbesserung der bestehenden Infrastruktur des Wohnobjektes dar.

Nachdem die Probleme technisch und finanziell abgeklärt waren konnte mit dem Papierkram begonnen werden.

Eine kurze Zusammenfassung für alle denen dies nicht so ganz geläufig ist:

  • Abklärung ob es noch Förderungen von Bund oder Land für die Anlage gibt.
  • Bauanzeige an die Gemeinde.
  • Ersuchen an das EVU um Bekanntgabe des Zählpunktes.
  • Ansuchen an die jeweilige Landesregierug um Anerkennung als Ökostromanlage.
  • Abschluß einer Netz-Zugangsvereinbarung mit dem Netzbetreiber.
  • Abschluß eines Stromlieferungsübereinkommens mit einem EVU.
  • Beibringen einer Bestätigung durch den Auftragnehmer dass alle technischen Vorschriften eingehalten wurden.
  • Montage eines neuen Zählers durch das EVU

Die Montage der Anlage war dann erstaunlich unproblematisch, in einem Tag waren die Arbeiten abgeschlossen.